Entscheidungen zu § 9 ZustG

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Burgenland 2005/01/12 F01/06/04044

Rechtssatz: Wurde in einem Verfahren eine allgemeine Vertretungsvollmacht erteilt, ist der Vertreter als Empfänger zu bezeichnen. Indem die Bezirkshauptmannschaft dies unterließ und den Vertretenen in der Zustellverfügung als Empfänger bezeichnete, war eine wirksame Zustellung an den Vertreter nicht möglich. Auch wenn der Bescheid dem Vertreter in der Folge tatsächlich zugekommen sein sollte, führt dies nicht zur Heilung des Zustellmangels, weil die fehlerhafte Bezeichnung des Empfängers i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Burgenland | 12.01.2005

RS UVS Kärnten 1997/11/27 KUVS-1596/1/97

Rechtssatz: Die Aufforderung gemäß § 103 Abs 2 KFG ist dann an den Rechtsanwalt der Partei zuzustellen, wenn die Partei diesem Rechtsanwalt Vertretungsvollmacht in jenem Verwaltungsstrafverfahren erteilt hat, welches Anlaß zur behördlichen Anfrage gegeben hat (VwGH 6.10.1982, 81/03/0229 uva). Liegt im Sinne des § 9 Abs 1 Zustellgesetz ein ausgewiesenes auch die Zustellung von Schriftstücken umfaßendes Bevollmächtigungsverhältnis vor, ist auch eine Aufforderung nach § 103 Abs 2 KFG zur Lenk... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 27.11.1997

RS UVS Kärnten 1992/11/10 KUVS-927/9/92

Rechtssatz: Wird ein Straferkenntnis am 4.8.1992 an die Schwägerin des Beschuldigten zugestellt, wird dieses in der Folge am 25.8.1992 dem Beschuldigten ausgefolgt, würde so die Rechtsmittelfrist am 18.8.1992 ablaufen, und wurde der Schwägerin am 18.8.1992 mit Wirksamkeit 19.8.1992 vom Beschuldigten Postvollmacht erteilt, ist die Ausfolgung des RSa-Briefes (Straferkenntnis) mangels Vorliegens einer Postvollmacht zum 4.8.1992 an die Schwägerin des Beschuldigten rechtswidrig und ist die Einh... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.11.1992

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