Rechtssatz: Ist die Beschuldigte eine Rechtsanwältin, so kann der Zusteller grundsätzlich an einen in der Kanzlei anwesenden Angestellten des Parteienvertreters zustellen und hindert diesen nicht die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Der in der Kanzlei anwesende Angestellte tritt neben den Empfänger und nicht an dessen Stelle. Der Angestellte ist kein Ersatzempfänger im Sinne des § 16 Zustellgesetz und können ihm daher auch zu eigenen Handen zuzustellende Schriftstücke wirksam zugestellt w... mehr lesen...