I. römisch eins. Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Beschwerdeführer, einen mazedonischen Staatsangehörigen, mit Bescheid vom 13. Februar 2007 gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 Z 9 Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG) ein auf die Dauer von zehn Jahren befristetes Aufenthaltsverbot. Die Bundespolizeidirektion Wien erließ gegen den Beschwerdeführer, einen mazedonischen Staatsangehörigen, mit Bescheid vom 13. Februar 2007 gemäß Paragraph 60, Absatz eins und Absatz 2, Ziffer 9, Fre... mehr lesen...