Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am 26.08.2025 zeigten die Erziehungsberechtigten den Besuch einer im Ausland gelegenen Schule für die mj. Zweitbeschwerdeführerin (Kind) an. 2. Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid vom 24.09.2025, Zl. 9132.203/0081-Präs3b2/2025, untersagte die belangte Behörde gemäß § 13 Abs. 2 SchPflG den Schulbesuch im Ausland (Spruchpunkt 1.) und ordnete an, dass das Kind seine Schulpflicht im Schuljahr 2025/26 an einer öf... mehr lesen...