I. römisch eins. Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geb. am xxx, wohnhaft xxx, xxx, vertreten durch die xxx Rechtsanwälte OG, xxx, xxx, gegen den Bescheid der xxx vom xxx, GZ: xxx, betreffend seinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand iVm Verwaltungsübertretungen nach dem Glücksspielgesetz zu Recht: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geb... mehr lesen...