Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 ZustG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1999/2/25 8ObA230/98a

Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben die Anträge des Klägers, die Zustellung der Klage durch Hinterlegung anzuordnen, allenfalls die Zustellung gemäß § 25 ZustG durch öffentliche Bekanntmachung zu bewirken, zu Recht als nicht dem Gesetz entsprechend erachtet, sodaß es gemäß §§ 528a, 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben die ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1999

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