IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Gerold Dünser über die Beschwerde von Herrn AA, geboren am xx.xx.xxxx, derzeit unbekannten Aufenthalts, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 03.08.2016, ****1, betreffend Rückersatz von Leistungen nach dem Tiroler Mindestsicherungsgesetz, zu Recht erkannt: 1. Gemäß den §§ 27 und 28 Abs 2 VwGVG wird die Beschwerde mit der Maßgabe als unbegründet abgewiesen, dass der... mehr lesen...