Begründung: Die Minderjährigen Christian, Nathalie, Matthias und Bianca sind die ehelichen Kinder von Elisabeth und Andreas Sch*****, deren Ehe am 5. 11. 2001 geschieden wurde. Jedenfalls seit der Scheidung werden die Kinder von der väterlichen Großmutter Herta S***** versorgt, der mit Beschlüssen vom 17. 12. 2001 (ON 70) und 10. 7. 2003 (ON 107) die Obsorge über alle vier Minderjährige übertragen wurde. Aufgrund der äußerst schwierigen sozialen und finanziellen Verhältnisse, in d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine Partei, die während eines Verfahrens, von dem sie Kenntnis hat, ihre bisherige Abgabestelle ändert, hat dies der Behörde unverzüglich mitzuteilen (§ 8 Abs 1 ZustG). Wird diese Mitteilung unterlassen, so ist, soweit die Verfahrensvorschriften nicht anderes vorsehen, die Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch vorzunehmen, falls eine Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten festgestellt w... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 ZustG §23 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 23 heute ZustG § 23 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II5a3 ZustG §8 ZustG §23 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 23 heute ZustG § 23 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...
Begründung: Der über Antrag der Klägerin erlassene Zahlungsbefehl vom 13.11.1995 wurde der Erstbeklagten und dem Drittbeklagten an der in der Klage angegebenen Adresse W*****, 1050 Wien, ordnungsgemäß zugestellt; eine Zustellung an die Zweitbeklagte schlug fehl. Erstbeklagte und Drittbeklagter erhoben gegen den Zahlungsbefehl rechtzeitig Einspruch, weshalb das Erstgericht für den 20.12.1995 die mündliche Streitverhandlung anordnete. Beiden Beklagten konnten die Ladungen für di... mehr lesen...
Norm: ZustG §8 ZustG §23 ZustG § 8 heute ZustG § 8 gültig ab 01.03.1983 ZustG § 23 heute ZustG § 23 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ... mehr lesen...