Entscheidungen zu § 21 ZustG

Landesverwaltungsgericht Tirol

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TE Lvwg Erkenntnis 2020/2/13 LVwG-2020/25/0325-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am **.**.****, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 18.01.2020 gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Z vom 23.10.2019, ***, betreffend eine Übertretung nach dem Kraftfahrgesetz, zu Recht: 1.       Der Beschwerde wird Folge gegeben, dass bekämpfte Straferkenntnis behoben und das Verfahren eingestellt. 2.       Die ordentliche Rev... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 13.02.2020

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