Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht90/02 Kraftfahrgesetz 1967, Führerscheingesetz
Norm: ZustG §2 Z4 ZustG §13 Abs1 ZustG §13 Abs3 ZustG §17 Abs2 ZustG §17 Abs3KFG §103 Abs2KFG §134 Abs1 ZustG § 2 heute ZustG § 2 gültig ab 30.12.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 205/2022 ... mehr lesen...
Mit dem im Spruch: näher bezeichneten Straferkenntnis der belangten Behörde wurden dem Beschuldigten als Inhaber der Einzelfirma F U mit Standort in St. A-H zwei am 04.06.2009 festgestellte Übertretungen der Bauarbeiterschutzverordnung zur Last gelegt und je Übertretung eine Geldstrafe von € 3.630,00, für den Fall der Uneinbringlichkeit je eine Ersatzfreiheitsstrafe von 14 Tagen, verhängt. Dieses Straferkenntnis wurde nach einem Zustellversuch am Freitag, dem 10.12.2010, postamtlich... mehr lesen...
Index: Verwaltungsstrafverfahren
Norm: ZustG §17 Abs3 ZustG §2 Z4 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 Zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde den Antrag des Herrn Z. Vule auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einbringung eines Rechtsmittels gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Tamsweg vom 25.09.2007, Zahl 30506-369/41254-2007, abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde wie folgt aus: "Gemäß § 72 Abs. 1 Z 1 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist die Wiedereinsetzung in de... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ZustG §17 Abs2 ZustG §2 Z4 ZustG § 17 heute ZustG § 17 gültig ab 01.01.2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 5/2008 ZustG § 17 gültig von 01.03.1983 bis 31.12.2007 Z... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See den von *** als Sachwalter für Frau *** eingebrachten Einspruch gegen die Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See vom 03 01 2005, Zl 300-11728-2004, wegen verspäteter Einbringung, zurück. In seiner rechtzeitig gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung brachte der Sachwalter *** vor, dass er sich auf Grund der Advent- und Weihnachtstage mit dem Einspruch verspätet habe. Diese Tage seien für... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 9 Abs 1 Zustellgesetz, der nach der bisherigen - auch weiterhin mangels diesbezüglich relevanter gesetzlichen Änderungen - anwendbaren Judikatur auch auf Fälle einer gesetzlichen Vertretung anzuwenden ist (vgl die in Walter / Thienel, Verwaltungsverfahrensgesetze, Band I, 2 Aufl, § 9 ZustG, E 1, enthaltenen Judikaturhinweise), hätte die Bezirkshauptmannschaft als Empfänger der Postsendung den Sachwalter der Berufungswerberin zu bezeichnen gehabt. Dies erfolgte jedoch ni... mehr lesen...