Entscheidungen zu § 19 Abs. 2 ZustG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-2 von 2

TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/26 95/20/0129

Der Asylantrag des Beschwerdeführers - eines türkischen Staatsbürgers, der am 9. Oktober 1994 in das Bundesgebiet eingereist war - langte am 17. Oktober 1994 beim Bundesasylamt, Außenstelle Salzburg, ein. Das Bundesasylamt verfügte am selben Tag die Ladung des Beschwerdeführers zur Ersteinvernahme am 21. Oktober 1994 und die Expreßzustellung dieser Ladung an der im Antrag als "Adresse in Österreich" angegebenen Anschrift des Beschwerdeführers. Am 18. Oktober 1994 langte der Rückschein... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.06.1996

RS Vwgh 1996/6/26 95/20/0129

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;ZustG §19 Abs2;ZustG §3;
Rechtssatz: Behauptet der Bf im Verwaltungsverfahren konkret, der Vermerk des Zustellers, der Bf sei an der Abgabestelle unbekannt, sei falsch, so hat die Berufungsbehörde zu dieser Frage Ermittlungen durchzuführen und kann sich nicht bloß auf den Vermerk ihres Organes iSd § 3 ZustG zurückziehen. Schlagworte ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.06.1996

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