Entscheidungen zu § 18 ZustG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE OGH 2008/10/3 3Ob149/08w

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Entscheidung | OGH | 03.10.2008

TE OGH 1997/11/24 1R27/97k

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Entscheidung | OGH | 24.11.1997

RS OGH 1997/11/24 1R27/97k

Norm: ZustG §17ZustG §18ZPO §205
Rechtssatz: Hat der Adressat die frühere Abgabestelle aufgegeben und einen Nachsendeauftrag gestellt, so kann ihm ungeachtet der falschen Adressierung (frühere Abgabestelle) an der neuen Adresse laut Nachsendeauftrag zugestellt werden. Entscheidungstexte 1 R 27/97k Entscheidungstext HG Wien 24.11.1997 1 R 27/97k ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 24.11.1997

TE OGH 1997/5/15 1Ob23/97g

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Entscheidung | OGH | 15.05.1997

RS OGH 1997/5/15 1Ob23/97g, 3Ob149/08w, 10Ob69/15t

Norm: ZustG §4ZustG §8ZustG §18
Rechtssatz: Außerhalb des § 8 ZustG bestehen nur für gewisse Personenkreise, insbesondere für die Rechtsanwälte, weil diese immer auf eine Zustellung gefasst sein müssen, Mitteilungspflichten beziehungsweise Vorsorgepflichten bei einer Änderung ihrer Abgabestelle; sonstige potentielle Empfänger sind ohne ausdrückliche gesetzliche Anordnung nicht verpflichtet, stets auf eine behördliche Zustellung gefasst sein und... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 15.05.1997

TE OGH 1987/10/28 3Ob574/87

Begründung: Das Erstgericht erkannte über das auf Zahlung von S 78.088,90 an Mietzins gerichtete Klagebegehren am 18.11.1986 durch Versäumungsurteil, weil der Beklagte die erste Tagsatzung versäumt hatte. Die Ausfertigung des Versäumungsurteils wurde, als der Beklagte an der vom Kläger bezeichneten Abgabestelle "Königshofstraße, 6800 Feldkirch" nicht angetroffen wurde und dort auch kein Ersatzempfänger anwesend war, beim zuständigen Postamt hinterlegt (§ 17 Abs 1 ZustG). Die Abhol... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.10.1987

RS OGH 1987/10/28 3Ob574/87, 8Ob613/89, 7Ob643/90, 1Ob23/97g, 3Ob149/08w, 10Ob69/15t

Norm: PO §205ZustG §18
Rechtssatz: Daraus, dass der Empfänger nach § 205 PO bei seinem bisherigen Abgabepostamt die Nachsendung der für ihn einlangenden Postsendungen verlangen kann, lässt sich weder auf die Pflicht zu dieser Vorsorge und schon gar nicht darauf schließen, dass sonst trotz einer längere Zeit währenden Abwesenheit des Empfängers von der Abgabestelle dort eine Zustellung wirksam erfolgen kann. Entscheidungstext... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.10.1987

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