Entscheidungen zu § 16 Abs. 2 ZustG

Landesverwaltungsgericht Niederösterreich

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RS Lvwg 2019/2/12 LVwG-AV-901/007-2018

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 12.02.2019 Norm: ZustG §7ZustG §16 Abs2VwGVG 2014 §31
Rechtssatz: Erweist sich der Zustellmangel als geheilt und ist daher von der Rechtzeitigkeit der erhobenen Beschwerde auszugehen, ist der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Ordnungsrecht; Verfahrensrecht; Beschwerdefrist; Zustellmangel; ... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 12.02.2019

TE Lvwg Beschluss 2019/2/12 LVwG-AV-901/007-2018

BESCHLUSS: 1.   Der Antrag auf Wiedereinsetzung von Herrn A, vertreten durch B, Rechtsanwälte GmbH in ***, betreffend die Versäumung der Beschwerdefrist hinsichtlich des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft Hollabrunn vom 05.07.2018, Zl. *** wird gemäß §§ 28 i.V.m. 31 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) als unzulässig zurückgewiesen. 2.   Gemäß § 25a Verwaltungsgerichtshofgesetz (VwGG) ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 B... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 12.02.2019

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