Entscheidungen zu § 13 Abs. 4 ZustG

Unabhängige Verwaltungssenate

5 Dokumente

Entscheidungen 1-5 von 5

RS UVS Kärnten 2002/02/18 KUVS-1406/2/2001

Rechtssatz: Die Bestimmung des § 13 Abs. 4 Zustellgesetz findet auch dann Anwendung, wenn einem Rechtsanwalt ein an ihn persönlich (und nicht als Parteienvertreter) gerichtetes Schriftstück in seiner Kanzlei zugestellt wird, weshalb es dort auch (selbst bei eigenhändigen Zustellungen) an seinen Angestellten zugestellt werden darf. Dies schließt aber nicht aus, dass auch die Wohnung des Rechtsanwaltes (ebenso wie seine Kanzlei) gemäß § 4 Zustellgesetz Abgabestelle im Sinne dieses Bundesgese... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.02.2002

TE UVS Wien 1997/08/06 05/K/08/1371/96

Begründung: I. Der Berufung liegt folgendes Verfahren in der ersten Instanz zugrunde: 1. Der Magistrat der Stadt Wien richtete an die Berufungswerberin eine Strafverfügung vom 24.10.1995, Zl MA 4/5-PA-189770/5/7, mit dem Tatvorwurf, sie habe am 22.9.1995 um 9.50 Uhr das mehrspurige Kraftfahrzeug Peugeot 7 D mit dem behördlichen Kennzeichen W-14 in Wien, R-platz in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, ohne für seine Kennzeichnung mit einem richtig entwerteten Parkschein zu sor... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 06.08.1997

RS UVS Kärnten 1993/11/04 KUVS-1242/3/93

Rechtssatz: Gemäß § 13 Abs 4 Zustellgesetz darf der Zusteller an einen in der Kanzlei anwesenden Angestellten des Parteienvertreters zustellen. Dies behindert nicht die Rechtswirksamkeit der Zustellung. Der in der Kanzlei anwesende Angestellte tritt sohin neben den Empfänger nicht an dessen Stelle. Daraus, daß dem Angestellten ohne - über den Abs 4 hinausgehende Einschränkungen zugestellt werden "darf", folgt auch, daß dieser kein Ersatzempfänger im Sinne des § 16 Zustellgesetzes ist und i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.11.1993

TE UVS Wien 1992/03/03 03/18/487/92

Begründung: Der Berufungswerber macht im wesentlichen geltend, daß gegenständlicher Bescheid deshalb nichtig wäre, da es an der Gegenseitigkeit mangle. Es bestehe seiner Ansicht nach keine Rechtsgrundlage für die Erlassung einer "Strafverfügung" im Zuge eines Verwaltungsstrafverfahrens gegen einen Beschuldigten, der seinen ständigen Wohnsitz in Belgien hätte. Bei richtiger Würdigung des Sachverhaltes wäre das Verfahren gemäß §45 Abs1 litb VStG einzustellen gewesen. Zu diesem Vorbringen wir... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 03.03.1992

RS UVS Wien 1992/03/03 03/18/487/92

Rechtssatz: Ist ein BW im Inland rechtsfreundlich vertreten, können Zustellungen an seinen ausgewiesenen Vertreter durchgeführt werden. Es ist hiebei völlig gleichgültig, ob der BW seinen Wohnsitz im In- oder Ausland hat. Schlagworte Wohnsitz; Ausland; Gegenseitigkeit; Vertreter im Inland mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 03.03.1992

Entscheidungen 1-5 von 5

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten