Entscheidungen zu § 10 Abs. 1 ZustG

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TE Uvs Bescheid 2009/2/6 06/FM/47/6719/2008

Der angefochtene Bescheid der Finanzmarktaufsicht (FMA) vom 23.4.2008 wurde gegenüber Herrn Georg K. erlassen und lautet spruchgemäß wie Folgt: „Gemäß § 10 Abs 1 ZustellG wird Ihnen aufgetragen, bis zum 16.5.2008 für alle bei der FMA anhängigen Verfahren oder anhängig zu machenden Verfahren einen Zustellungsbevollmächtigten namhaft zu machen. Wenn Sie diesem Auftrag nicht fristgerecht nachkommen, so wird die Zustellung von Schriftstücken der FMA gemäß § 10 Abs 1 ZustellG ohne Zustell... mehr lesen...

Entscheidung | Uvs Bescheid | 06.02.2009

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