Begründung: Die am 1. 7. 2002 verstorbene Erblasserin brachte in ihrem Testament vom 11. 9. 2001 den Erben ihren Wunsch zur Kenntnis, der Lebensgefährtin ihres Bruders, Siglinde L***** (im Folgenden Einschreiterin genannt) in ihren beiden (näher bezeichneten) Häusern ein "lebenslängliches, unentgeltliches Wohnrecht" einzuräumen, wobei sie ausdrücklich festhielt, dass dies "ein Wunsch und keine letztwillige Anordnung" sei. Die in Balingen, Deutschland, wohnhafte Einschreiterin wird v... mehr lesen...