Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX richtete sich der Beschwerdeführer an die XXXX (XXXX) und beantragte die Übermittlung einer rechtlich begründeten Entscheidung über die Höhe des seit XXXX einbehaltenen Betrages, der in seinem Abrechnungsbeleg als "Betrag gemäß SpBegrG" bezeichnet werde sowie die Errechnung des bezeichneten Betrages. Mit Schreiben vom römisch 40 richtete sich der Beschwerdeführer an die römisch 40 (römisch 40 ... mehr lesen...