IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Hermann Riedler über die Beschwerde der „A OG“, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid des Präsidenten der Wirtschaftskammer Tirol vom 14.07.2016, Grundumlage 2014, Antrag auf Bescheid, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gemäß Paragraph 28, VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. ... mehr lesen...