Entscheidungen zu § 8 Abs. 1 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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Entscheidungen 1-2 von 2

RS UVS Kärnten 1995/05/17 KUVS-594/1/95

Rechtssatz: Akteneinsicht ist dann nicht zu gewähren, wenn die Berufungswerberin - hier eine Versicherungsgesellschaft - weder die Tätigkeit der Behörde in Anspruch genommen, noch sich die Tätigkeit der Behörde auf sie bezogen hat. Das Vorbringen, eine verwaltungsbehördliche Entscheidung habe bindende Auswirkungen hinsichtlich etwaiger Regreßansprüche des Versicherers wegen festgestellter Alkoholisierung, schlägt nicht durch, da maßgeblich ist, daß die Sachentscheidung in die Rechtsspähre ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 17.05.1995

RS UVS Kärnten 1995/03/02 KUVS-144/1/95

Rechtssatz: In einem Verwaltungsstrafverfahren wegen § 5 StVO gegen einen Lenker eines Fahrzeuges der nicht auch Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges ist, hat die Versicherungsgesellschaft, die das Fahrzeug versichert hält, keine Parteistellung und dementsprechend auch kein Recht auf Akteneinsicht. Das Vorbringen der Versicherungsgesellschaft, eine verwaltungsbehördliche Entscheidung habe bindende Auswirkungen hinsichtlich etwaiger Regreßansprüche des Versicherers wegen festgestellter Alkohol... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 02.03.1995

Entscheidungen 1-2 von 2

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