Entscheidungen zu § 77 Abs. 1 AVG

Landesverwaltungsgericht Kärnten

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TE Lvwg Beschluss 2014/2/4 KLVwG-128/4/2014

Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des Ing. xxx, wohnhaft in xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt II. - Kosten - des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, mit welchem der Beschwerdeführer verpflichtet wurde, eine Kommissionsgebühr für die mündliche Verhandlung vom xxx für drei Amtsorgane und vier halbe Stunden in der Höhe von € xxx zu entrichten, der Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 04.02.2014

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