Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geb. am xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 07.04.2015, Zahl: VK6-WAF-1121/2009 (098/2015), betreffend die Verhängung eines Waffenverbotes gemäß § 12 WaffG, zu Recht erkannt: Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, geb. am xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 07.04.2015, Zah... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde des Ing. xxx, wohnhaft in xxx, xxx, gegen den Spruchpunkt II. - Kosten - des Bescheides der Bezirkshauptmannschaft xxx vom xxx, Zahl: xxx, mit welchem der Beschwerdeführer verpflichtet wurde, eine Kommissionsgebühr für die mündliche Verhandlung vom xxx für drei Amtsorgane und vier halbe Stunden in der Höhe von € xxx zu entrichten, der Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin ... mehr lesen...