Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch seine Richterin xxx, über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, Wirtschaftsprüfer & Steuerberater, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Dienststelle für xxx beim Amt der xxx Landesregierung, xxx, vom 07.12.2018, Zahl: xxx, Gegenstand: xxx, bzw. die Beschwerdevorentscheidung vom 23.04.2019, Zahl: xxx, betreffend die Abweisung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 17.07.2018, gegen die Versäumung... mehr lesen...
Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch die Richterin xxx über die Beschwerde des xxx, vertreten durch xxx, xxx und xxx, vom 24.05.2005, gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 29.04.2005, Zahl: 8-ALL-483/20-2005, mit welchem der xxx GmbH & Co KG das Wasserbenutzungsrecht zum Betrieb der Beschneiungsanlage xxx wiederverliehen wurde, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz – VwG... mehr lesen...