Entscheidungen zu § 7 AVG

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Pvak 2021/6/21 A22-PVAB/21

A 22-PVAB/21 Bescheid Die Personalvertretungsaufsichtsbehörde (PVAB) hat durch ihre Mitglieder Dr.in Eva-Elisabeth SZYMANSKI als Vorsitzende sowie Dr.in Anita PLEYER als Vertreterin des Dienstgebers und Mag. Walter HIRSCH als Vertreter der Dienstnehmer/innen über den Antrag des Abteilungsinspektors A (Antragsteller) vom 18. Mai 2021, die Geschäftsführung des Dienststellenausschusses bei der Justizanstalt (JA) *** für die Bediensteten des Exekutivdienstes (DA) in seiner Sitzung... mehr lesen...

Entscheidung | Pvak | 21.06.2021

RS Pvak 2021/6/21 A22-PVAB/21

Norm: PVG §41 Abs1AVG §7 Schlagworte Antragsberechtigung PV
Rechtssatz: Der Antragsteller ist Mitglied des DA und fühlt sich durch die seiner Meinung nicht ordnungsgemäße Zusammensetzung des DA und die Vorsitzführung des stellvertretenden DA-Vorsitzenden bei der DA-Sitzung vom 21. Jänner 2021 in seinen ihm durch das PVG gewährleisteten Rechten auf gesetzmäßige Geschäftsführung des DA verletzt. Er war bei der Sitzung nicht anwesend, sondern ... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 21.06.2021

RS Pvak 2021/6/21 A22-PVAB/21

Norm: PVG §22 Abs2PVG §22 Abs3PVG §22 Abs4AVG §7 Schlagworte Befangenheit; gesetzmäßige Zusammensetzung von PVO; Beschlussfassung
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung der PVAK, an der die PVAB unverändert festhält, ist es unvermeidlich, dass ein Personalvertreter gehemmt sein kann, seine wahre Meinung kundzutun, wenn er seinen Debattenbeitrag in Anwesenheit des betroffenen Personalvertreters zu leisten und über ihn abzustimmen hat. Es genügt... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 21.06.2021

RS Pvak 2021/6/21 A22-PVAB/21

Norm: PVG §22 Abs2PVG §22 Abs3PVG §22 Abs4AVG §7 Schlagworte Befangenheit; gesetzmäßige Zusammensetzung von PVO; Beschlussfassung
Rechtssatz: Ein Kollegialorgan ist unrichtig zusammengesetzt, wenn an seiner Sitzung ein Mitglied teilnimmt, das von der Abstimmung ausgeschlossen ist (PVAK 12.12.1985, A 27-PVAK/85). Somit war der DA durch die Anwesenheit des befangenen DA-Mitglieds D bei der Debatte und Beschlussfassung über den Besetzungsvorsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Pvak | 21.06.2021

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