IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg erkennt durch den Richter Mag. Thomas Thaller über die Beschwerde der AA GmbH, …, vertreten durch die Rechtsanwälte AC, …, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Salzburg vom 16.2.2021, Zahlen a) xxx, b) yyy, zu R e c h t: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der angefochtene Bescheid mit der Maßgabe vollinhaltlich bestätigt, dass Spruchteil II. wie folgt zu lauten hat: Die Beschwe... mehr lesen...