Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seinen Richter xxx über die Beschwerde der xxx KG, vertreten durch die unbeschränkt haftende Gesellschafterin xxx, gegen den Bescheid des Landeshauptmanns von Kärnten vom 3.12.2014, Zahl: 07-G-GWB-1276/3-2014, mit welchem gemäß § 363 Abs. 4 Z 1 lit. a und Z 2 iVm § 363 Abs. 1 Z 1 GewO 1994, die Löschung der Eintragung der Gewerbeberechtigung für das Gewerbe „Vermittlung von Kunden zu Wettbüros, unter Ausschluss der Tippannahme“ für die x... mehr lesen...