Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Verfahren über den ersten Antrag auf internationalen Schutz: Die Beschwerdeführerin stellte am 07.07.2021 einen ersten Antrag auf internationalen Schutz. Im Zuge dessen wurde die Beschwerdeführerin am 25.05.2022 erstbefragt und am 30.03.2023 niederschriftlich einvernommen. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) vom 18.03.2022 wurde ihr Antrag gem. § 3 Abs. 1 iVm § 2 Abs. 1... mehr lesen...