Entscheidungen zu § 68 Abs. 3 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

1 Dokument

Entscheidungen 1-1 von 1

RS UVS Vorarlberg 2008/11/10 301-025/08

Rechtssatz: Die Grundverkehrs-Ortskommission ist eine landesgesetzlich eingerichtete Sonderbehörde. Im Grundverkehrsgesetz sind keinerlei Anhaltspunkte enthalten, die für die Annahme sprechen, dass die Grundverkehrs-Landeskommission die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde der Grundverkehrs-Ortskommission sein könnte. Vielmehr ist auf Grund des in Artikel 20 Abs 1 B-VG verankerten Leitungs- und Weisungsrechts der obersten Organe des Landes sowie auf Grund des Artikel 41 Abs 1 der Land... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 10.11.2008

Entscheidungen 1-1 von 1

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten