IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Peter Christ über die Beschwerde von Herrn CC, Frau DD, Frau EE und Herrn FF, Herrn GG und Herrn HH, alle vertreten durch RA Dr. Rechtsanwalt1, , gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 25.11.2016, ****, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Abs 1 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Abs 1 VwGG eine ordentliche R... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Dr. Doris Mair über die Beschwerde des Herrn Y, Adresse, vertreten durch RA, Adresse, gegen Spruchpunkt I. (Stellplätze) und II. (Befreiung) des Bescheides des Bürgermeisters der Marktgemeinde U vom xx.xx.xxxx, Zl ****, zu Recht erkannt: 1. Der Beschwerde wird insofern Folge gegeben, als Spruchpunkt II. (Befreiung) gemäß § 28 Abs 5 VwGVG ersatzlos aufgehoben wird. Im Übrigen wird die Besc... mehr lesen...