Entscheidungen zu § 67 Abs. 2 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Kärnten 2002/07/16 KUVS-1153-1154/2/2002

Rechtssatz: Erlässt der Bürgermeister der Landeshauptstadt Klagenfurt gegen den Berufungswerber als Geschäftsführer einer GmbH die Aufforderung iSd § 360 Abs 1 iVm § 366 Abs 1 Z 1 GewO 1994 idgF, wonach innerhalb von zehn Tagen ab Erhalt dieses Schreibens ein der Rechtsordnung entsprechender Zustand, das ist die Einstellung jeglicher unbefugter Tätigkeit betreffend die Ausübung des Gastgewerbe in der Betriebsart Restaurant im Standort A, herzustellen ist, so handelt es sich dabei um eine "... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 16.07.2002

RS UVS Kärnten 1993/03/01 KUVS-876/1/92

Rechtssatz: Faktische Amtshandlung. Bei den im § 67 Abs 2 AVG enthaltenen Bestandteilen einer Beschwerde handelt es sich um inhaltliche Anforderungen, wobei das Fehlen einer dieser Anforderungen daher zur sofortigen Zurückweisung der Beschwerde führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aus der Beschwerde die Bezeichnung des angefochtenen Verwaltungsaktes nicht entnommen werden kann und auch
Gründe: auf die sich die Behauptung der Rechtswidrigkeit stützt sowie das Begehren, den angefo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 01.03.1993

TE UVS Stmk 1992/05/29 25.3-5/92

1. Die Beschwerde langte bei der Bundespolizeidirektion Graz (Einbringungsbehörde im Sinne des § 5 a Abs 2 FrPolG) am 22.5.1992 ein (Postaufgabestempel 21.5.1992) und wurde am 25.5.1992 dem Unabhängigen Verwaltungssenat vorgelegt. Gleichfalls wurde der Fremdenpolizeiakt als auch eine Stellungsnahme der belangten Behörde übermittelt. 2. Der Schriftsatz war als "Merkblatt für § 5 a FrPolG-Beschwerden an den UVS" betitelt. Auf dem Vordruck wurden die Rubren Vorname Geburtsort Schubhaft verhän... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Stmk | 29.05.1992

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