Entscheidungen zu § 64a AVG

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Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Kärnten 2005/03/15 KUVS-339/2/2005

Rechtssatz: Gemäß § 34 Abs. 1 Kärntner Jagdgesetz hat der Gemeinderat einen Jagdverwalter zu bestellen, bis eine Verpachtung durchgeführt wird und ist der Jagdverwalter von der Bezirksverwaltungsbehörde zu bestätigen. Aus dieser Rechtslage ist unzweifelhaft ableitbar, dass einerseits die Bezirksverwaltungsbehörde einen Jagdverwalter auch in Bescheidform nicht bestellen kann, andererseits niemandem ein Antragsrecht hinsichtlich der Bestellung eines Jagdverwalters zukommt. Schlagworte J... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 15.03.2005

RS UVS Oberösterreich 2000/07/08 VwSen-221704/2/Gf/Km

Rechtssatz: Gemäß § 71 Abs.1 Z.4 iVm § 17 Abs.2 ChemG und iVm § 5 Abs.1 LMVO begeht derjenige eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe von 5.000 S bis zu 200.000 S zu bestrafen, der Zubereitungen, in denen aromatische Kohlenwasserstoffe als Lösungsmittel mit einem die in § 4 LMVO festgelegten Grenzwerte übersteigenden Masseanteil enthalten sind, für andere als für gewerbliche Zwecke in Verkehr setzt; mit Ausnahme von Klebstoffen ist jedoch der Abverkauf solcher Zubereitungen auch... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 08.07.2000

RS UVS Oberösterreich 1996/04/01 VwSen-300007/5/Wei/Bk

Rechtssatz: Die belangte Strafbehörde hat noch in Anwendung der Vorschrift des § 51b VStG 1991 Ermittlungen durchgeführt und eine Entscheidung getroffen. Durch die VStG-Novelle BGBl. Nr. 620/1995 wurde § 51b VStG 1991 mit Ablauf des 30. Juni 1995 außer Kraft gesetzt. Seit 1. Juli 1995 gilt die Vorschrift des § 64a AVG 1991 idF BGBl. Nr. 471/1995 über die Berufungsvorentscheidung auch im Verwaltungsstrafverfahren (vgl § 24 VStG 1991 idF BGBl. Nr. 620/1995). Im Zeitpunkt der strafbehördliche... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 01.04.1996

RS UVS Oberösterreich 1995/11/14 VwSen-310050/3/Ga/La

Beachte VwSen-310021/3/Ga/La vom 31.05.1995 Rechtssatz: Der Berufungswerber macht zunächst geltend, daß wegen des Sammelns von Druckgaspackungen gegen ihn ein gerichtliches Strafverfahren beim Landesgericht W. zu Zl. XX, schon anhängig sei und daher gemäß § 39 Abs.1 Einleitung AWG keine Zuständigkeit der Verwaltungsstrafbehörde vorliege. Dieser auf die Subsidiarität zielende Einwand läßt allerdings nicht erkennen, ob das bezeichnete und offenbar noch nicht mit einer Entscheidung rech... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 14.11.1995

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