Begründung: Am 6. 10. 1997 stellte der Umweltausschuss einer Stadtgemeinde im Wege eines Ortsaugenscheins fest, dass auf dem Betriebsgelände der klagenden Partei ungetrenntes Bauabbruchmaterial aufgeschüttet war, das größere Anteile an Fremdmaterial enthielt. Hievon wurde der Leiter des Umweltreferats der zuständigen Bezirkshauptmannschaft informiert. In der Folge forderten der Bürgermeister der Stadtgemeinde und die Bezirkshauptfrau den Geschäftsführer der klagenden Partei am 8. 1... mehr lesen...
Norm: AVG §64 Abs1
Rechtssatz: Durch die aufschiebende Wirkung der Berufung werden die an den Bescheid geknüpften Rechtswirkungen hinausgeschoben; bei rechtsgestaltenden Bescheiden tritt die Rechtsgestaltung vorläufig nicht ein. Entscheidungstexte 1 Ob 658/82 Entscheidungstext OGH 01.12.1982 1 Ob 658/82 Veröff: EvBl 1983/82 S 326 1 Ob... mehr lesen...