Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch die Richterin xxx über die Beschwerde der xxx, xxx, xxx, vertreten durch xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid des Gemeindesvorstandes der Gemeinde xxx vom 27.09.2023, Zahl: xxx, mit welchem die Berufung der Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Bürgermeisterin der Gemeinde xxx vom 17.10.2018, Zahl: xxx, (Abweisung des Antrages auf Erteilung einer Baubewilligung für die Errichtung einer Reihenhausanlage auf Parzelle xxx, KG xxx, xxx... mehr lesen...