Entscheidungen zu § 62 AVG

Landesverwaltungsgericht Wien

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Beschluss 2020/11/19 VGW-031/085/14148/2020

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seine Richterin MMag. Dr. Salamun über die Beschwerde der Frau A. B. gegen das Straferkenntnis der Landespolizeidirektion Wien, Polizeikommissariat C., vom 24.08.2019, Zl. …, betreffend Sicherheitspolizeigesetz (SPG) sowie Wiener Landes-Sicherheitsgesetz (WLSG), den B E S C H L U S S gefasst: I. Die Beschwerde wird gemäß § 50 Abs. 1 iVm § 31 Abs. 1 VwGVG als unzulässig zurückgewiesen. II. Gegen diesen Beschluss ist eine ordentliche Re... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 19.11.2020

RS Lvwg 2020/11/19 VGW-031/085/14148/2020

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 19.11.2020 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §46AVG §9 Abs3AVG §62
Rechtssatz: Ist der einstweilige Erwachsenenvertreter bei der Verkündung eines Straferkenntnisses nachweislich nicht anwesend, entfaltet die Verkündung gegenüber dem (prozessunfähigen) Beschuldigten keine Rechtswirkungen. Ebenso kann auch die Zustellung der Beurkundung des Inhaltes un... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 19.11.2020

TE Lvwg Beschluss 2017/9/26 VGW-131/036/9963/2017, VGW-131/V/036/10082/2017

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (am ...1968 geborenen) Herrn G. B. in Wien, L., gegen den Bescheid der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, vom 08.06.2017, Zl. F/9777/VA/2016 (beim ersten Absatz des Spruches handelt es sich um die schriftliche Ausfertigung des am 21.11.2016 mündlich verkündeten Bescheides), betreffend Befristung der Lenkberechtigung und Ablieferungsverpflichtung I) den BESCHLUSS gefasst: Di... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 26.09.2017

TE Lvwg Beschluss 2017/5/30 VGW-131/036/6275/2017

Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Fritz über die Beschwerde des (am ...1969 geborenen) Herrn Ing. R. V., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen den am 01.03.2017 mündlich verkündeten Bescheid (schriftliche Ausfertigung datiert mit 15.03.2017) der Landespolizeidirektion Wien, Verkehrsamt, Zl. F/10.351/VA/16, betreffend Befristung der Lenkberechtigung, den BESCHLUSS gefasst: Die Beschwerde wird gemäß § 7 Abs. 4 VwGVG iVm § 31 VwGVG als verspätet zurückge... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Beschluss | 30.05.2017

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