Entscheidungen zu § 61 Abs. 4 AVG

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Entscheidungen 1-3 von 3

RS UVS Oberösterreich 2001/09/29 VwSen-550035/4/Ga/La

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Im Hinblick auf die von der belangten Behörde zulässig vorgenommene Teilung des Spruchs des angefochtenen Bescheides in zwei Spruchpunkte ist der - gemäß der ebenso zulässig eingeschränkten Berufung - unangefochten gebliebene Spruchpunkt 1. rechtskräftig (unangreifbar) geworden. Neues Sachvorbringen, zu dem die Auftraggeberin als weitere Verfahrenspartei zu hören gewesen wäre, enthält die vorliegende Berufung nicht. Mit de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.09.2001

RS UVS Vorarlberg 2000/06/13 1-0232/00

Rechtssatz: Auf der Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz war auf Grund eines Versehens eine falsche E-Mail-Adresse angegeben. Der Berufungswerber hat innerhalb der Einspruchsfrist versucht, seinen Einspruch gegen die Strafverfügung per E-Mail an die Behörde zu übermitteln. Auf Grund der fehlerhaften Adresse ist dieser Versuch gescheitert, was der Berufungswerber jedoch erst mehrere Tage später auf Grund einer entsprechenden Rückmeldung bemerkt hat. Grundsätzlich gilt für sämtl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 13.06.2000

RS UVS Oberösterreich 1995/08/02 VwSen-390005/5/Gf/Atz

Rechtssatz: Beim angefochtenen "Bescheid über eine Zwangsstrafe" handelt es sich - worauf auch die belangte Behörde in der Überschrift des Bescheides bereits ausdrücklich (und zutreffend) hingewiesen hat - um eine "Vollstreckungsverfügung", sohin um einen im Rahmen des Verwaltungsvollstreckungsverfahrens ergangenen Rechtsakt (vgl. § 10 Abs.2 VVG). Daran ändert auch der Umstand nichts, daß ein verwaltungsstrafrechtliches Ermittlungsverfahren den Anlaß zu dessen Erlassung bildete (vgl. dazu ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.08.1995

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