Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine Richterin xxx über die Beschwerde der xxx und des xxx, beide wohnhaft xxx, xxx, beide vertreten durch Rechtsanwalt xxx, xxx, xxx, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt vom xxx, Zahl: xxx, mit welchem die erteilte Bewilligung, die minderjährige xxx in Pflege und Erziehung zu nehmen, gemäß § 15 Abs. 6 des Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetzes widerrufen wurde, den Das Landesverwaltungsgericht Kärnten hat durch seine ... mehr lesen...