Entscheidungen zu § 57 Abs. 1 AVG

Landesverwaltungsgericht Vorarlberg

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TE Lvwg Erkenntnis 2018/3/7 LVwG-440-1/2018-R7

Im Namen der Republik! Erkenntnis Das Landesverwaltungsgericht Vorarlberg hat durch sein Mitglied Dr. Schlömmer über die Beschwerde des S D, G, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Patrick Ruth, Innsbruck, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft F vom 18.12.2017, zu Recht erkannt: Gemäß § 28 Abs 1 und 2 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 07.03.2018

RS Lvwg 2018/3/7 LVwG-440-1/2018-R7

Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 07.03.2018 Norm: GSpG 1989 §56a Abs1GSpG 1989 §56a Abs3AVG §57 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 56a Abs 3 GSpG ist nach einer gemäß Abs 1 verfügte Schließung des Betriebes ein schriftlicher Bescheid zu erlassen. Die Erlassung eines Mandatsbescheides ist in solchen Fällen nicht zulässig. Schlagworte Glücksspiel, Betriebsschließung, Mandatsbescheid, unzulä... mehr lesen...

Rechtssatz | Lvwg | 07.03.2018

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