Entscheidungen zu § 52 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE OGH 1987/11/17 4Ob306/86

Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte KG ist Medieninhaberin der "N*** K***-Z***", die Zweitbeklagte persönlich haftende Gesellschafterin der Erstbeklagten. Mit gleichlautenden Schreiben der Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Bruck a.d. Leitha und Wien-Umgebung vom 14. bzw. 16.2.1984 (Beilagen D, E, F) wurde der Kläger gemeinsam mit drei weiteren Sachverständigen beauftragt, das von den Ö*** D*** AG (im folgenden: D***) eingereichte Projekt eines Donaukraftwerkes Hainburg aus d... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.11.1987

RS OGH 1987/11/17 4Ob306/86, 1Ob79/14w, 1Ob79/16y

Norm: AVG §52
Rechtssatz: Der nichtamtliche Sachverständige ist nicht Teil der hoheitlichen Entscheidungsfindung, sondern lediglich ein Beweismittel; seine Aufgabe ist es, an der Feststellung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes in der Form mitzuwirken, daß er zunächst Tatsachen erhebt (Befund) und sodann auf Grund seiner besonderen Fachkenntnisse aus diesen Tatsachen die entsprechenden Schlüsse zieht (Gutachten); dieses unterliegt der f... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

RS OGH 1987/11/17 4Ob306/86, 1Ob79/14w, 1Ob79/16y

Norm: AVG §52
Rechtssatz: Anders als der "Amtssachverständige" im Sinne des § 52 Abs 1 AVG, ist der von der Behörde nach dem zweiten Absatz dieser Gesetzesstelle bei Bedarf ("ausnahmsweise") herangezogene "nichtamtliche Sachverständige" nach herrschender Lehre kein weisungsgebundenes Verwaltungsorgan; er ist nicht in den hoheitlichen Meinungsbildungsprozeß eingebunden und wird nur in Verfahren herangezogen, in denen nach den Verfahrensgesetzen ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 17.11.1987

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