Entscheidungen zu § 48 AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

RS UVS Vorarlberg 1995/06/12 1-0134/94

Rechtssatz: Es ist zulässig, eine Person, die nach ihrer Einvernahme im Verhandlungssaal verbleibt, zu einem späteren Zeitpunkt über eine bestimmte Angelegenheit neuerlich zu vernehmen (vgl. auch IndRME 1985/639). mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 12.06.1995

RS UVS Oberösterreich 1995/04/03 VwSen-280042/5/Kl/Rd

Rechtssatz: Das gegenständliche aufgrund einer Betriebsbesichtigung erstellte Schreiben des Arbeitsinspektorates W. vom 13.1.1994 stellt eine schriftliche Aufforderung gemäß § 9 Abs.1 ArbIG dar, unverzüglich den den Rechtsvorschriften entsprechenden Zustand herzustellen. Dies ist auch unmittelbar der Präambel des Schreibens zu entnehmen. Entgegen der Auffassung des Arbeitsinspektorates sowie auch der belangten Behörde stellt aber der Schlußsatz dieses Schreibens, nämlich die Beseitigung de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 03.04.1995

RS UVS Niederösterreich 1993/07/28 Senat-MD-93-585

Beachte VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/0237, VwGH vom 5.10.1993, Zl 93/11/0200 und VwGH vom 24.11.1993, Zl 93/02/238: Behandlung der Beschwerden abgelehnt. Ebenso Senat-MD-93-586 und Senat-MD-93-588 Rechtssatz: Die zeugenschaftliche Einvernahme des Meldungslegers ist entbehrlich, wenn der Rechtsmittelwerber entgegen seiner Mitwirkungspflicht als Beschuldigter im gesamten Verwaltungsstrafverfahren keine konkrete schlüssige Gegendarstellung abgab. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Niederösterreich | 28.07.1993

RS UVS Kärnten 1993/01/18 KUVS-1094/3/92

Rechtssatz: Der Beweis, daß der Beschuldigte über ausreichend Deutschkenntnisse verfügt, ist auch über die Zeugenaussagen der erhebenden Beamten möglich. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 18.01.1993

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten