Entscheidungen zu § 47 AVG

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RS UVS Oberösterreich 2002/06/17 VwSen-108260/9/Br/Rd

Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Verkehrsfehlergrenze ist aus vielen Gründen u.a. wegen geänderter Rechtslage im Sinne der 19. StVO-Novelle zu berücksichtigen. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 17.06.2002

RS UVS Kärnten 1997/07/10 KUVS-1499/3/96

Rechtssatz: Der Hinterlegungsrückschein ist eine öffentliche Urkunde, die nach § 47 AVG iVm § 292 ZPO die Vermutung der Richtigkeit für sich hat. Die Vermutung ist zwar widerlegbar, doch wäre die Bestreitung der Richtigkeit der öffentlichen Urkunde durch gegenteilige Behauptung entsprechend zu begründen und es wären Beweise dafür anzuführen, die die vom Gesetz aufgestellte Vermutung zu widerlegen geeignet erscheinen. Die bloße Behauptung der Empfängerin, eine Hinterlegungsanzeige nach ihre... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 10.07.1997

TE UVS Burgenland 1996/11/22 02/01/96261

Mit Strafverfügung vom 23 10 1995 wurde über die Berufungswerberin wegen Übertretung des § 52 lit a) Z 10a StVO 1960 eine Geldstrafe von S 1200,-- verhängt. Da der erste Zustellversuch scheiterte, wurde die Strafverfügung am 06 11 1995 neuerlich mittels RSa abgefertigt. Der im Akt erliegende Rückschein, der vom Zustellorgan unterfertigt ist, enthält den Vermerk, daß der erste Zustellversuch am 08 11 1995 vorgenommen und die Ankündigung eines zweiten Zustellversuches in den Briefkasten eing... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Burgenland | 22.11.1996

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