Das Landesverwaltungsgericht Kärnten erkennt durch xxx als Einzelrichterin über die Beschwerde des Erstbeschwerdeführers xxx und der Zweitbeschwerdeführerin xxx beide wohnhaft in xxx, gegen den Bescheid der Baubehörde II. Instanz Gemeindevorstand der Gemeinde xxx vom 7.6.2021, xxx, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am Sitz des Landesverwaltungsgericht Kärnten, gemäß § 28 Abs 1 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG), zu Recht: Das Landesverwaltungsgeric... mehr lesen...