Die Kläger und die Beklagten sind Angestellte der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte. Sie haben sich alle - neben anderen Bediensteten - zu Beginn des Jahres 1977 um die ausgeschriebene Stelle eines Leiters der Arbeitsgruppe O 63 (Lohnnachweis) in der Organisationseinheit 06 beworben. Bei der Salzburger Gebietskrankenkasse für Arbeiter und Angestellte besteht ein Personalausschuß, in welchem die Dienstnehmer durch zwei vom Betriebsrat entsandte Mitglieder ve... mehr lesen...
Norm: AVG §45 ArbVG §157 AVG § 45 heute AVG § 45 gültig ab 01.02.1991 ArbVG § 157 gültig von 01.01.1987 bis 01.01.1987 aufgehoben durch BGBl. Nr. 563/1986
Rechtssatz:
Den Antragsteller vor dem Einigu... mehr lesen...