1. Mit angefochtenem Bescheid wurde der S B- und B GmbH mit Sitz in B unter Spruchpunkt A) gemäß § 35 Abs 1 iVm § 33 Abs 1 lit a des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung, LGBl Nr 22/1997 idgF nach Maßgabe des festgestellten Sachverhaltes sowie der vorgelegten Plan- und Beschreibungsunterlagen der Atelier R + A ZT GmbH, F, die einen wesentlichen Bestandteil des Bescheides bilden, die naturschutzrechtliche Bewilligung für die Errichtung eines Abstell- und Umkehrpl... mehr lesen...
Beachte VwGH 03.02.2000, 99/07/0191 Rechtssatz: Die Einhaltung des § 44 Abs 2 AVG ist Sache des Verhandlungsleiters. Wenn dieser die schriftliche Einwendung entgegennimmt und dem Protokoll als dessen Bestandteil anschließt, muss dies so gewertet werden, als ob der Antrag korrekt gestellt worden wäre. Damit ist die Einwendung als rechtzeitig eingebracht anzusehen. Die Bestimmung des § 42 Abs 1 AVG, dass Einwendungen entweder spätestens am Tag vor Beginn der Verhandlung oder während de... mehr lesen...