Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 AVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 2002/5/29 Bkv2/02, Bkv2/07

Norm: RAO allgAVG §73AVG §4 Abs2
Rechtssatz: In Verfahren vor den Rechtsanwaltskammern gibt es keine sachlich in Betracht kommende Oberbehörde iS des § 4 Abs 2 AVG, welche aufgrund einer generellen Zuständigkeitsvorschrift zur Entscheidung über Rechtsmittel gegen Verfügungen der Organe der Selbstverwaltungskörperschaft allgemein zuständig wäre und damit auch keine sachlich in Betracht kommende Oberbehörde, auf welche die Zuständigkeit zur Entsc... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.05.2002

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