Entscheidungen zu § 38a AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

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RS UVS Vorarlberg 1996/10/15 1-0702/96

Rechtssatz: Zum Antrag des Berufungswerbers, dem EuGH ein Vorabentscheidungsersuchen vorzulegen, wird folgendes bemerkt: Eine unter bestimmten Voraussetzungen gegebene Verpflichtung zu einer solchen Vorlage besteht für die unabhängigen Verwaltungssenate nicht, da ihre Entscheidungen noch mit "Rechtsmitteln des innerstaatlichen Rechts" (Art. 177 EG-Vertrag), nämlich mit Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof angefochten werden können (vgl. VwGH vom 5.7.1996, Zl. 96/02/0094). Der Unabhängi... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 15.10.1996

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