Entscheidungen zu § 38 Abs. 1 AVG

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE UVS Steiermark 2003/03/28 42.11-5/2003

Mit Anzeige des Gendarmeriepostenkommandos W vom 9.12.2002 wurde der Bezirkshauptmannschaft H mitgeteilt, dass Herr G S (im Folgenden Berufungswerber) am 4.12.2002 in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 21.30 Uhr im Gemeindegebiet St. M a L ein Fahrzeug in einem durch Alkohol beeinträchtigen Zustand gelenkt und dass der Test am geeichten Alkomaten um 00.59 Uhr des 5.12.2002 einen Alkoholgehalt der Atemluft von 0,59 mg/l ergeben habe. Nach Durchführung eines Ermittlungsverfahrens erließ die Bez... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Steiermark | 28.03.2003

RS UVS Steiermark 2003/03/28 42.11-5/2003

Rechtssatz: Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 38 AVG, in dem die Lenkberechtigung mittels Mandatsbescheid wegen Lenkens in alkoholbeeinträchtigtem Zustand (und Verursachung eines Verkehrsunfalles mit Sachschaden) entzogen wurde,  bis zur rechtskräftigen Entscheidung über die Berufung gegen das betreffende Straferkenntnis ist nicht rechtmäßig, wenn der Führerscheinbehörde die Beurteilung der Vorfrage ohne wesentliche Ermittlungsschritte leicht möglich gewesen wäre, da sich die Partei i... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Steiermark | 28.03.2003

RS UVS Kärnten 1995/12/04 KUVS-1843/10/94;

Rechtssatz: Der Antrag auf Wiederaufnahme eines abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens hat gemäß § 69 Abs 1 lit c AVG zur Voraussetzung, daß nachträglich über eine Vorfrage (hier: das anhängige Verfahren nach dem Aufenthaltsgesetz) die zuständige Behörde in wesentlichen Punkten anders entscheidet. Liegt eine solche rechtskräftige Entscheidung jedoch noch nicht vor, hat die Behörde erster Instanz bereits dem Wiederaufnahmsantrag keine Folge zu geben. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 04.12.1995

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