Entscheidungen zu § 36 AVG

Bundesverwaltungsgericht

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TE Bvwg Beschluss 2021/10/6 L517 2243611-2

Begründung: I.       Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit einer als „eingeschriebene Mail“ bezeichneten E-Mail erhob XXXX (in der Folge „bP“) am 23.08.2021 Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesver-waltungsgerichtes vom 09.07.2021, GZ L517 2243611-1/6E, mit welchem die Beschwerde der bP vom 14.06.2021 abgewiesen worden war. Diese Eingabe der bP vom 23.08.2021 weist folgenden Inhalt auf: „EINGESCHRIEBENE MAIL - 23. August 2021 An das heitere Bundesverwaltungsgericht, Gerichtsabte... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 06.10.2021

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