Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1. Mit Bescheid der Landespolizeidirektion Burgenland vom 21. September 2020 wurde über den Beschwerdeführer gemäß §34 Abs3 AVG eine Ordnungsstrafe in der Höhe von € 200,– verhängt, die mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Burgenland vom 28. Oktober 2020 bestätigt wurde. Die der Ordnungsstrafe zugrunde liegende Eingabe des Beschwerdeführers an die Landespolizeidirektion Burgenland – ein Einspruc... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahrensgesetze außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 / AllgEMRK Art10AVG §34 Abs3VfGG §7 Abs2
Leitsatz: Verletzung im Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit betreffend die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen beleidigender Schreibweise durch die Formulierungen "arrogantes Verhalten" sowie "Inkompetenz"; Sachlichkeit der rechtfertigenden Kritik im Kontext des Verfahrensablaufes ... mehr lesen...
Begründung: 1. Aus den vom Einschreiter vorgelegten Schriftstücken ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Steiermärkische Landesregierung verhängte gegen den Einschreiter mit Bescheid vom 19. Dezember 2000 gemäß §34 Abs3 AVG eine Ordnungsstrafe von ATS 2.000,-- (EUR 145,35); begründend wurde dazu ausgeführt, der Einschreiter habe sich in seiner Vorstellung gegen den Bescheid des Gemeinderates der Gemeinde Tillmitsch vom 7. März 2000 einer beleidigenden Schreibwei... mehr lesen...
Index: 10 Verfassungsrecht10/07 Verfassungsgerichtshof, Verwaltungsgerichtshof
Norm: AVG §34 Abs3ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Rechtssatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Stellung eines "Devolutionsantrags" nach Aufhebung des Vorstellungsbescheides betreffend eine Ordnungsstrafe durch den Verwaltungsgerichtshof bzw zur Einbringung einer Klage auf Rückzahlung des bezahlten Betrages als offenbar aussichtsl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1.a) Der Beschwerdeführer hat am 31. Mai 1978 im Zuge des Zusammenlegungsverfahrens Obritz Berufung gegen den Besitzstandsausweis und den Bewertungsplan erhoben. Die Nö. Agrarbezirksbehörde hat diese Eingabe dem Beschwerdeführer mit dem Auftrag zur Verbesserung (Beibringung einer zweiten Ausfertigung und einer Vollmacht) binnen einer Woche rückgestellt. Der Beschwerdeführer reagierte darauf mit einem Schreiben vom 27. Juni 1978 mit folgendem Wortlaut: "... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art12 Abs2B-VG Art18 Abs1B-VG Art83 Abs2StGG Art13AgrBehG §5 Abs2 Z1AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; kein Entzug des gesetzlichen Richters; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung und des Gleichheitsrechtes ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1.1. Die Agrarbezirksbehörde Graz verhängte mit Bescheid vom 1. August 1977, Z 3 G 39/647-1977, über J.B. gemäß §34 Abs3 AVG 1950 eine Ordnungsstrafe von 1.000 S, im Fall der Uneinbringlichkeit eine Haftstrafe von drei Tagen, weil er sich in einem Schreiben an diese Behörde im Grundzusammenlegungsverfahren Gleinstätten einer grob beleidigenden Ausdrucksweise bedient habe, indem er äußerte: "Ich verbiete Ihnen auftragsgemäß ein für allemal, die Frau Z. damit ei... mehr lesen...
Index: 40 Verwaltungsverfahren40/01 Verwaltungsverfahren außer Finanz- und Dienstrechtsverfahren
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungStGG Art5StGG Art13AgrVG §1AVG §34 Abs3AVG §36 Abs2
Rechtssatz: AVG 1950; keine Bedenken gegen §34 Abs3; keine denkunmögliche und keine willkürliche Anwendung dieser Bestimmung; keine Verletzung des Rechtes der freien Meinungsäußerung Entscheidungstexte ... mehr lesen...