Norm: AVG §33PVG §9 Abs1PVG §10
Rechtssatz: § 10 PVG sieht eine Mindestfrist vor, wie lange vor ihrer Durchführung der Dienststellenleiter eine beabsichtigte Maßnahme der Personalvertretung nachweislich zur Kenntnis zu bringen hat. Die Pflichten der Personalvertretung lassen jedoch die Gewährung längerer Fristen als im Dienstinteresse gelegen erscheinen, sodaß eine dem Fachausschuß eingeräumte Fristverlängerung diesen Intentionen entsprach. Di... mehr lesen...