IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Mag. Christian Hengl über die Beschwerde des DI AA gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 7.8.2014, Zl ****, betreffend Aufforderung zur amtsärztlichen Untersuchung, zu Recht erkannt: 1. Gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird der Beschwerde insofern Folge gegeben, als der Bescheid wegen örtlicher Unzuständigkeit der Bescheid erlassenden Behörde ... mehr lesen...