Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Drittbeschwerdeführer (in der Folge: BF3) ist der Sohn des Erstbeschwerdeführers (in der Folge: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). BF1 bis BF3 sind Staatsangehörige Nigerias. Der BF1 stellte erstmals am 29.09.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2010 als unbegründet abgewiesen und die Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Drittbeschwerdeführer (in der Folge: BF3) ist der Sohn des Erstbeschwerdeführers (in der Folge: BF1) und der Zweitbeschwerdeführerin (in der Folge: BF2). BF1 bis BF3 sind Staatsangehörige Nigerias. Der BF1 stellte erstmals am 29.09.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz im Bundesgebiet, welcher mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.10.2010 als unbegründet abgewiesen und die Au... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Gegen den Beschwerdeführer (in der Folge: BF) wurde – im Zusammenhang mit der Zurückweisung seines (Folge-)Antrags auf internationalen Schutz vom 13.09.2018 gemäß § 68 AVG (Spruchpunkte I. und II.) – mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in der Folge: BFA) vom 13.11.2018, Zl. 1090134701/180868609, eine Rückkehrentscheidung erlassen und festgestellt, dass seine Abschiebung in den Herkunftsstaat zulässig s... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein Staatsangehöriger Nigerias, stellte nach unrechtmäßiger Einreise am 04.03.2007 in Österreich einen Antrag auf internationalen Schutz. Mit Bescheid des Bundesasylamtes vom 21.06.2007 wurde der Antrag des BF auf internationalen Schutz abgewiesen und der BF aus dem Bundesgebiet ausgewiesen. Der Unabhängige Bundesasylsenat gab der dagegen erhobenen Berufung keine Folge und wurde das... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit der im
Spruch: angeführten, als „Ladungsbescheid“ bezeichneten Erledigung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: BFA oder Bundesamt) vom 02.11.2023 wurde dem Beschwerdeführer (in Folge: BF) gemäß § 19 AVG und § 46 Abs. 2a FPG aufgetragen, an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken und am XXXX 2023, XXXX Uhr, beim Generalkonsulat der XXXX persö... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (in weiterer Folge als Bundesamt bezeichnet) vom 13.09.2022 wurde der vom Beschwerdeführer (in weiterer Folge als BF bezeichnet) am 31.05.2022 gestellte Antrag auf internationalen Schutz vollinhaltlich abgewiesen, dem BF kein Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen erteilt, gegen ihn eine Rückkehrentscheidung erlasse... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), ein indischer Staatsangehöriger, reiste in das österreichische Bundesgebiet ein und stellte am 15.05.2022 einen Antrag auf internationalen Schutz, dazu wurde er am 16.05.2022 erstbefragt. Der BF wurde vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA) einem Asylquartier zugewiesen. Mit E-Mail vom 01.06.2022 teilte die Betreuungseinrichtung dem... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin, eine nigerianische Staatsangehörige, reiste im Jahr 2016 mit einem Studentenvisum in das österreichische Bundesgebiet ein. Nachdem ihr Aufenthaltstitel im Jahr 2019 nicht mehr verlängert wurde, erteilte das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (in Folge: Bundesamt) mit Bescheid vom 17.11.2020 der Beschwerdeführerin keinen Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswür... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger der TÜRKEI, stellte am 10.01.2017 einen Antrag auf internationalen Schutz in Österreich. Zu diesem wurde er am 10.01.2017 von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes erstbefragt, am 22.05.2018 vernahm ihn das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: Bundesamt) dazu niederschriftlich ein. Mit Bescheid vom 11.06.2018 wies da... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2023 wurde den Beschwerdeführern in Spruchpunkt I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG aufgetragen, „zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen und an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes mitzuwir... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2023 wurde den Beschwerdeführern in Spruchpunkt I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG aufgetragen, „zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen und an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes mitzuwir... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2023 wurde den Beschwerdeführern in Spruchpunkt I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG aufgetragen, „zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen und an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes mitzuwir... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2023 wurde den Beschwerdeführern in Spruchpunkt I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG aufgetragen, „zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen und an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes mitzuwir... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 14.02.2023 wurde den Beschwerdeführern in Spruchpunkt I. gemäß § 46 Abs. 2a und 2b FPG iVm § 19 AVG aufgetragen, „zur Einholung eines Ersatzreisedokumentes zum angegebenen Termin und Ort als Beteiligter persönlich zu kommen und an den notwendigen Handlungen zur Erlangung eines Ersatzreisedokumentes mitzuwir... mehr lesen...